Kein Problem - wir unterstützen Sie gerne!
Durch unser Team an notfallmedizinisch erfahrenen Ärzten können wie die ärztliche Fachaufsicht für Neugründungen wie auch bestehende Schulen für Erste Hilfe sowohl nach den DGUV Grundsätzen
304-001 wie auch 304-002 und 304-003 sicherstellen.
Selbstverständlich sind wir auch in der Lage, Sie in allen anderen Fragen zur Gründung einer Schule für Erste Hilfe, den DGUV-Grundsätzen 304-001 sowie 304-002 und 304-003 sowie der Erreichung
der darin festgelegten Ermächtigungsgrundlagen zu beraten und zu unterstützen.